Wann muss man sich anmelden?
Die Anmeldung unterteilt sich in drei Phasen:
- Registrierungsphase I: Vom 15. September bis zum 23. Oktober 2020 können sich Tierhalter anmelden, die bereits teilnehmen. Diese können zudem das Kriterium Raufutter noch für die aktuelle Periode 2018-2020 anmelden, um ein erhöhtes Entgelt zu erhalten. Außerdem können sich neue Mäster anmelden, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 den Aufschlag aus dem Übergangsfonds beziehen wollen.
- Registrierungsphase II: Ab dem 1. Januar 2021 können sich neue Schweinemastbetriebe anmelden, die von Anfang an den Aufschlag vom Schlachtunternehmen erhalten (Marktlösung).
- Registrierungsphase III: Hier können sich neu teilnehmende Ferkelerzeuger anmelden. Für Sauenhalter ist die Anmeldung ab dem 1. Februar 2021 und für Ferkelaufzüchter vom 1. Februar 2021 bis zum 1. März 2021 möglich.